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All-Risk-Frachtversicherung

Peters & May Ltd verlangt von allen seinen Kunden den Abschluss einer All-Risk-Frachtversicherung für Güter, deren Transport P&M (entweder als Agent oder Auftraggeber) arrangiert. Während Peters & May bestrebt ist, das Risiko bei jeder Gelegenheit zu reduzieren, kann es leider manchmal zu Schäden kommen, wenn es um eine Kombination aus Naturgewalten und potenziellem menschlichem Versagen geht. Mit einer Versicherung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Ladung im Schadens- oder Verlustfall finanziell abgesichert ist. Mit einer Allgefahrenversicherung sind Sie auch für Verbindlichkeiten wie Bergung oder Havarie-Grosse abgesichert.

Um dies zu ermöglichen, hat Peters & May Ltd eine jährliche Frachtversicherung mit offener Deckung abgeschlossen. Diese Police ermöglicht es Peters & May (als Agent), seine Versicherungsmakler zu bitten, der Police als benannter Mitversicherer und Verlustzahler Fracht hinzuzufügen. Das heißt, es wird ein separater Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und dem Versicherer erstellt und Sie erhalten im Rahmen dieses Vertrags eine Versicherungsbescheinigung*. Wie bei allen Versicherungspolicen gibt es festgelegte Bedingungen, Garantien und Ausschlüsse sowie eine zu zahlende Versicherungsprämie. Die Vertriebsmitarbeiter von Peters & May können Ihnen die Kosten und eine Kopie der Police mit den Geschäftsbedingungen zukommen lassen. Wenn Sie Beratung zu den Versicherungsbedingungen benötigen, werden Sie mit den Versicherungsmaklern in Kontakt gebracht, um Sie über deren Bedeutung zu informieren (Peters & May kann und wird keine Beratung zu den Bedingungen und der Eignung der Police für Ihre spezifischen Bedürfnisse anbieten).

Alternativ haben Sie das Recht, eine eigene Allgefahrenversicherung (für den gesamten Transport) über einen Drittversicherer abzuschließen. Wenn Sie diese Option wählen, benötigen wir vor dem Versand eine Kopie des Versicherungszertifikats. Darüber hinaus verlangen wir, dass Ihr Drittversicherer (a) Peters & May als Mitversicherten auf der Bescheinigung nennt und (b) auf sein Recht auf Forderungsübergang gegenüber Peters & May verzichtet. Bitte beachten Sie, dass dies nicht allen Versicherungsanbietern gefällt und Ihnen dafür oft mehr (manchmal sogar deutlich mehr) in Rechnung gestellt wird. Tatsächlich kann dies dazu führen, dass eine Haftpflichtversicherung wirtschaftlich weniger rentabel ist als die offene Deckungspolice von Peters & May.

Wir werden oft gefragt, warum Peters & May als Mitversicherer in einer Haftpflichtversicherung genannt werden muss. Der Hauptgrund hierfür besteht darin, fehlgeleitete Ansprüche (manchmal auch als fehlgeleitete Pfeilansprüche bezeichnet) durch die Drittfrachtversicherer zu vermeiden. Wenn Sie einen Vertrag mit Peters & May unterzeichnen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Peters & May: (a) Ihre Yacht ohne Risiko für Peters & May verlädt, versendet und entlädt; und (b) für den Fall, dass ein Drittversicherer aufgrund eines Schadens einen Anspruch gegen Peters & May erhebt (und trotz Punkt (a)), dass Sie Peters & May entschädigen und schadlos halten. Wenn Sie also nicht dafür sorgen würden, dass Peters & May als Mitversicherer benannt wird, besteht für Peters & May das Risiko, dass Ihr Versicherer rechtliche Schritte gegen Peters & May einleitet (trotz der Vertragsbedingungen); Das würde dann bedeuten, dass wir rechtliche Schritte gegen Sie einleiten müssten. Wie Sie sicherlich verstehen werden, wird dies zu einer sehr chaotischen Rechtszirkelsituation führen, in der nur die Anwälte gewinnen, und letztendlich müssen Sie möglicherweise erhebliche Rechtskosten zahlen und Ihren Versicherungsanspruch nicht zurückerhalten.

Da wir darüber hinaus oft als Verwahrer oder Quasi-Verwahrer Ihrer Fracht ab dem Zeitpunkt fungieren, an dem Sie sie in unseren Besitz und in den Besitz und die Kontrolle unseres Subunternehmers übergeben, verlangen bestimmte Behörden, dass wir einen Nachweis dafür vorlegen, dass wir als Mitversicherer benannt sind, bevor wir dazu in der Lage sind Buchen Sie bei ihnen Frachtbewegungen.

Auch wenn die Benennung von Peters & May als Mitversicherer für manche eine überraschende Idee sein mag, ist sie bei der Verschiffung fast aller Projektladungen, insbesondere von Yachten und Booten, tatsächlich weit verbreitet. Im Gegensatz zu einigen unserer Hauptkonkurrenten verlangen wir (für normale Transporte) nicht, dass der eigentliche Spediteur (der Reeder) auch als Mitversicherer in einer Haftpflichtversicherung genannt wird.

Diese zusätzlichen Informationen können Ihnen bei Gesprächen mit Ihren Drittversicherungsanbietern hilfreich sein.

Natürlich, wenn Sie Ihre Sendung ursprünglich bei uns gebucht haben, ohne an unserer offenen Versicherung teilzunehmen, Sie es sich aber inzwischen anders überlegt haben (oder Ihr Drittanbieter sich geweigert hat, uns als Mitversicherer zu benennen) und Sie dies wünschen Wenn Sie teilnehmen möchten, können wir unsere Versicherungsmakler bitten, dies für Sie zu arrangieren. Wenn Sie einen Linien- oder Teilcharterdienst buchen, benötigen wir die Unterzeichnung eines Nachtrags zu Ihrem Vertrag. Ihr Vertriebsmitarbeiter kann Ihnen weiterhelfen.

*Zertifikate werden nur für Yacht- und Bootstransporte selbstverständlich bereitgestellt. Für Stückgut und Kuriergüter sind Zertifikate auf Anfrage erhältlich.

Frachtschiff

Wie jede abgeschlossene Versicherung, sei es für Ihr Zuhause oder Ihr Auto, unterliegt die Seefrachtversicherung, die zum Schutz Ihrer Yacht während der Überfahrt an Bord eines Schiffes (oder LKWs) abgeschlossen wird, einer Selbstbeteiligung (oder einem Selbstbehalt). Dies ist der erste Teil jedes Anspruchs, der vom Versicherten (in der Regel vom Händler) zu zahlen ist.

Der Selbstbehalt bei einer Standard-Kaskoversicherung beträgt in der Regel mindestens 0.5 % und oft auch mehr. Tatsächlich ist 1 % im aktuellen Klima keine Seltenheit.

Der Selbstbehalt einer Standard-Transportversicherung für den Seetransport spiegelt die gleiche Höhe wider. Dies gilt trotz der Tatsache, dass die Seefrachtversicherung Manipulationen an und von einem Schiff sowie die Zeit umfasst, in der sich die Yacht auf dem Schiff befindet und Bedingungen ausgesetzt ist, für die sie nicht ausgelegt ist.

Wenn Sie uns beauftragen, eine Versicherung zusammen mit Ihrem Versand abzuschließen, beachten Sie bitte, dass wir Sie entweder in unsere Frachtversicherung mit offener Deckung oder in die eines Subunternehmers aufnehmen (nur als Ihr Agent). Bei der Versicherungspolice handelt es sich um einen Direktversicherungsvertrag zwischen dem Versicherten und dem Versicherer.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich über die Selbstbeteiligung der Police (und etwaige Ausschlüsse) im Klaren sind. Zum Zeitpunkt des Schreibens beträgt sie 0.5 % des Versicherungswerts (mindestens 1,000 EUR) für die offene Deckungspolice von Peters & May.

Bei einer Yacht im Wert von 800,000.00 Euro wären das etwa 4,000.00 Euro. Bei einer Yacht im Wert von 2.5 Mio. Euro wären das 12,500.00 Euro. Peters & May hat die Möglichkeit, diesen Selbstbehalt durch Zahlung einer zusätzlichen Prämie zu reduzieren. Bitte erkundigen Sie sich, ob dies von Interesse ist.

Unabhängig davon ist es wichtig, dass Sie Ihre Yacht nur für den tatsächlichen Wert der Ladung versichern (basierend auf Ihrer aktuellen H&M-Police oder, falls keine Police vorhanden ist, einem aktuellen Kaufvertrag). Versicherer zahlen im Schadensfall nicht für einen höheren Wert als den tatsächlichen Marktwert. Wenn Sie den Wert Ihrer Yacht erhöhen, zahlen Sie mehr und auch Ihre Selbstbeteiligung wird unnötig höher sein – es lohnt sich einfach nicht.

Yacht auf Wiege

Für einige Kunden ist es schwer zu verstehen, warum sie zur Zahlung des ersten Teils einer Forderung verpflichtet werden können, wenn sie nicht die Kontrolle über die Sendung haben. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die Höhe der gezahlten Prämie im Verhältnis zur Selbstbeteiligung ein gewisses Risiko widerspiegelt, das mit dem Transport zerbrechlicher Fracht verbunden ist. Um die Selbstbeteiligung auf „Null“ zu reduzieren, wäre eine sehr hohe Prämie erforderlich.

Das heißt, der Transport einer Yacht von A nach B birgt immer Risiken. Ebenso besteht das Risiko einer Beschädigung, wenn Sie eine Seelieferung von A nach B durchführen oder eine Yacht während eines Sturms in einem Yachthafen zurücklassen. Ein Yachtbesitzer muss bereit sein, diese Risiken zu akzeptieren und im Schadensfall die fällige Selbstbeteiligung zu zahlen.

Natürlich hat Peters & May eine sehr lange Geschichte im sicheren Transport von Yachten. Wir sind stolz auf unser technisches Fachwissen, unsere Planung und unser Risikomanagement. Wenn Sie sich für Peters & May entscheiden, reduzieren Sie das Schadensrisiko und damit einen Anspruch auf Ihre Versicherung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für jeden Schaden in jedem Fall und unabhängig von der Ursache eine Selbstbeteiligung/Selbstbehalt gilt, die immer vom Versicherten zu zahlen ist.